Beim eRezept in der Heimversorgung dürfen Arztpraxen seit Juli 2026 Verordnungen für Pflegeheimbewohner direkt an die heimversorgende Apotheke schicken. Der Umweg über Ausdruck oder Gesundheitskarte entfällt, der Rezept-Token geht per KIM an die Apotheke. Voraussetzung sind ein Versorgungsvertrag zwischen Heim und Apotheke und eine Absprache mit der Praxis. Die Regelung gilt zunächst bis Ende 2028.
Was ist neu beim eRezept für Heimbewohner?
Bisher galt für Arztpraxen das Zuweisungsverbot: Eine Praxis durfte Rezepte nicht gezielt einer bestimmten Apotheke zuleiten. In der Heimversorgung führte das zu einem umständlichen Ablauf. Die Praxis stellte das eRezept aus, druckte den Token auf Papier oder wartete auf die Gesundheitskarte, und das Heim brachte ihn zur Apotheke.
Mit dem Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetz gibt es seit Anfang Juli 2026 eine Ausnahme. Praxen dürfen Verordnungen für Arzneimittel einer Apotheke zuweisen, die einen Versorgungsvertrag mit dem Pflegeheim hat. Die KBV weist darauf hin, dass die Regelung bis Ende 2028 befristet ist. Ab Januar 2029 sollen alle Pflegeheime selbst an den eRezept-Fachdienst angeschlossen sein.
| Bisher | Seit Juli 2026 (optional) |
|---|---|
| Token als Ausdruck an das Heim oder Abruf per Gesundheitskarte in der Apotheke | Token per KIM direkt an die heimversorgende Apotheke |
| Heim oder Angehörige transportieren Papier zwischen Praxis und Apotheke | Kein Papierweg, die Apotheke ruft das Rezept selbst ab |
| Gesundheitskarte muss für den Abruf in der Apotheke vorliegen | Gesundheitskarte des Bewohners bleibt im Heim |
Der bisherige Weg bleibt erlaubt. Die Direktübermittlung ist ein zusätzliches Angebot, keine Pflicht.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Versorgungsvertrag
Heim und Apotheke haben einen Heimversorgungsvertrag nach dem Apothekengesetz geschlossen. Ohne diesen Vertrag gilt weiter das Zuweisungsverbot.
Absprache mit der Praxis
Die Apotheke trifft mit der Praxis eine Absprache über die direkte Übermittlung. Es lohnt sich, diese schriftlich festzuhalten.
Zustimmung des Bewohners
Die Regelung gilt nur für Bewohner, die der Versorgung über die heimversorgende Apotheke zugestimmt haben. Die freie Apothekenwahl bleibt bestehen.
KIM in Praxis und Apotheke
Beide brauchen eine funktionierende KIM-Adresse, den sicheren Mail-Dienst der Telematikinfrastruktur.
Ausnahme Medizinprodukte: Apothekenpflichtige Medizinprodukte laufen nach Angaben der KBV weiterhin über das Papierrezept nach Muster 16. Für sie gibt es noch keinen elektronischen Weg.
Wie läuft das eRezept in der Heimversorgung im Alltag ab?
Das Heim meldet den Bedarf
Die Pflegekraft meldet der Praxis, welches Medikament für welchen Bewohner zur Neige geht, etwa per Fax-Ersatz, Telefon oder KIM, je nach Absprache.
Die Praxis stellt das eRezept aus
Die Verordnung wird wie gewohnt im Praxisverwaltungssystem erstellt und mit dem elektronischen Heilberufsausweis signiert.
Der Token geht per KIM an die Apotheke
Statt eines Ausdrucks schickt die Praxis den Rezept-Token an die KIM-Adresse der heimversorgenden Apotheke.
Die Apotheke beliefert das Heim
Die Apotheke ruft das Rezept über den eRezept-Fachdienst ab und liefert das Medikament direkt ins Pflegeheim.
Praxisbeispiel
Eine Hausarztpraxis betreut die Bewohner von zwei Pflegeheimen. Bisher holte ein Mitarbeiter des Heims mehrmals pro Woche Ausdrucke in der Praxis ab, und am Empfang lagen ständig Stapel mit Token-Ausdrucken. Nach der Absprache mit der heimversorgenden Apotheke gehen die Rezepte für alle zustimmenden Bewohner per KIM raus. Der Ausdruck entfällt, Rückfragen zu verlorenen Zetteln auch. Für die wenigen Bewohner mit eigener Apotheke bleibt es beim bisherigen Weg.
Was muss das Praxisverwaltungssystem dafür können?
Ob die Direktübermittlung im Alltag Zeit spart, hängt stark von der Praxissoftware ab. Muss das Team jeden Token einzeln exportieren und per Hand in eine KIM-Nachricht kopieren, ist wenig gewonnen. Diese Punkte sind entscheidend:
- Heimzuordnung im Patientenstamm: Für jeden Heimbewohner ist hinterlegt, in welchem Heim er lebt und welche Apotheke zuständig ist.
- Zustimmung dokumentieren: Die Software zeigt, ob der Bewohner der Versorgung über die Heimapotheke zugestimmt hat.
- Versand aus dem Verordnungsdialog: Der Token geht ohne Umweg über Dateiablage oder separates Mailprogramm an die richtige KIM-Adresse.
- Sammelverordnung: Bei mehreren Bewohnern eines Heims lassen sich Rezepte gebündelt erstellen und versenden.
Praxis4More, das zertifizierte Praxisverwaltungssystem der CoKom One GmbH, bringt TI-Anbindung, eRezept und Patientenverwaltung in einem System zusammen. Welche Funktionen für Ihre Heimversorgung bereitstehen, klären wir gern im Gespräch. Einen Überblick gibt die Seite Funktionen von Praxis4More. Wie sich der Wegfall des Faxgeräts auf die Kommunikation mit Heimen und Pflegediensten auswirkt, steht im Beitrag zum Faxverbot in der Arztpraxis.
Häufige Fragen zum eRezept in der Heimversorgung
Ist die direkte Übermittlung an die Heimapotheke Pflicht?
Nein. Sie ist eine erlaubte Ausnahme vom Zuweisungsverbot. Praxen können weiterhin den Ausdruck oder den Abruf per Gesundheitskarte nutzen.
Wie lange gilt die Regelung?
Laut KBV bis Ende 2028. Ab Januar 2029 sollen Pflegeheime selbst an den eRezept-Fachdienst angebunden sein.
Gilt die Regelung auch für Medizinprodukte?
Apothekenpflichtige Medizinprodukte werden weiterhin auf Papier nach Muster 16 verordnet. Ein elektronischer Weg dafür steht noch aus.
Was passiert, wenn ein Bewohner seine eigene Apotheke behalten möchte?
Dann gilt die Ausnahme für ihn nicht. Die Praxis stellt das eRezept wie bisher aus, und der Bewohner oder seine Angehörigen lösen es in der Apotheke ihrer Wahl ein.
Fazit: Das eRezept in der Heimversorgung spart Wege, wenn die Software mitspielt
Seit Juli 2026 dürfen Praxen eRezepte für Heimbewohner per KIM direkt an die heimversorgende Apotheke senden. Voraussetzungen sind ein Versorgungsvertrag zwischen Heim und Apotheke, eine Absprache mit der Praxis und die Zustimmung des Bewohners. Wie viel Aufwand das wirklich spart, entscheidet die Praxissoftware.
Praxis4More von der CoKom One GmbH unterstützt Hausarztpraxen, Facharztpraxen und MVZ mit eRezept, TI-Anbindung und Patientenverwaltung in einem System. Wie ein Umstieg abläuft, lesen Sie unter PVS wechseln.
