Gesundheitsdaten aus der elektronischen Patientenakte sollen pseudonymisiert an das Forschungsdatenzentrum Gesundheit (FDZ) gehen, sofern Versicherte nicht widersprechen. Wer als Praxis am Empfang gefragt wird, braucht eine klare Antwort: Der ePA Forschungsdaten Widerspruch läuft über die Krankenkasse oder die ePA-App, nicht über die Praxis.
Die Quellenlage zu den Terminen ist uneinheitlich. Genannt werden ein Beginn der Ausleitung ab Oktober 2026 beziehungsweise Mitte Dezember nach einer sechswöchigen Widerspruchsfrist und die Verfügbarkeit für Forschende ab Ende 2026 oder Anfang 2027. Verbindliche Termine finden Sie bei gematik, BfArM und Bundesgesundheitsministerium. Dieser Beitrag beschreibt, was Praxen sicher sagen können, ohne sich auf ein Datum festzulegen.
Was passiert mit den ePA-Daten für die Forschung?
Das Forschungsdatenzentrum Gesundheit ist eine zentrale Stelle, bei der Forschende Anträge auf Nutzung von Gesundheitsdaten stellen können. Die Daten aus der ePA werden dafür pseudonymisiert, also ohne direkte Identifikationsmerkmale. Nach den vorliegenden Informationen wird zunächst die elektronische Medikationsliste ausgeleitet. Anträge von Forschenden sind demnach ab 2027 möglich. Die Weitergabe ist standardmäßig aktiv, Versicherte müssen aktiv widersprechen, wenn sie das nicht möchten.
Wie kann ein Patient widersprechen?
| Weg | Hinweis |
|---|---|
| ePA-App der Krankenkasse | Widerspruch digital, jederzeit möglich |
| Ombudsstelle der Krankenkasse | Schriftlich oder telefonisch über die Kasse |
| Praxis | Kein Weg zum Widerspruch, aber Anlaufstelle für Fragen |
Wichtig für das Gespräch: Wer die ePA weiter nutzen möchte, kann trotzdem nur der Weitergabe an das Forschungsdatenzentrum widersprechen. Beides ist unabhängig voneinander. Die Behandlung in der Praxis ändert sich durch den Widerspruch nicht.
Was sollte das Praxisteam am Empfang beantworten können?
Ehrlich einordnen
Die Praxis ist weder für die Weitergabe noch für den Widerspruch zuständig. Das schafft Klarheit und vermeidet Haftungsfragen.
An die Kasse verweisen
Der Widerspruch läuft über die ePA-App oder die Ombudsstelle der Krankenkasse.
Keine Empfehlung aussprechen
Ob jemand widerspricht, ist eine persönliche Entscheidung. Die Praxis informiert, rät aber nicht zu oder ab.
Infomaterial bereithalten
Ein kurzer Aushang mit Verweis auf die Informationen der Krankenkasse und des Gesundheitsministeriums entlastet das Team.
Laut Umfrage der Verbraucherzentrale wissen nur etwa 25 Prozent der Versicherten, dass ihre Gesundheitsdaten für Forschung genutzt werden können. Mit Nachfragen ist daher zu rechnen, besonders in Hausarztpraxen mit vielen älteren und chronisch kranken Patienten.
Was bedeutet das für Ihr Praxisverwaltungssystem?
Das PVS spielt hier keine Rolle für den Widerspruch selbst, wohl aber für die ePA-Befüllung: Wenn Medikationsdaten in die ePA gelangen, sollten sie korrekt und aktuell sein. Praxis4More, das zertifizierte Praxisverwaltungssystem der CoKom One GmbH, unterstützt die ePA im Praxisalltag. Aktuelle Informationen zu Telematik und ePA finden Sie im Praxis4More-Blog, etwa zum ePA-Medikationsplan und zum TI-Atlas 2026.
Beispiel aus dem Praxisalltag
Eine Hausarztpraxis erhält im Oktober vermehrt Anrufe: Eine Patientin mit mehreren Dauermedikamenten möchte wissen, ob ihre Daten „weitergegeben" werden. Die MFA erklärt, dass die Weitergabe pseudonymisiert erfolgt, dass die Patientin in der App ihrer Krankenkasse widersprechen kann und dass die Behandlung davon unberührt bleibt. Mehr muss die Praxis nicht leisten.
Häufige Fragen zum ePA-Forschungsdaten-Widerspruch
Kann die Praxis den Widerspruch für Patienten einlegen?
Nein. Der Widerspruch ist eine Entscheidung des Versicherten und läuft über Krankenkasse oder ePA-App.
Verliert ein Patient mit Widerspruch seine ePA?
Nein. Die ePA kann weiter genutzt werden, nur die Weitergabe an das Forschungsdatenzentrum entfällt.
Gibt es eine feste Frist?
Die Quellen nennen eine sechswöchige Frist vor Beginn der Ausleitung, der Widerspruch ist laut Ministerium aber auch später jederzeit möglich. Prüfen Sie den aktuellen Stand bei der Krankenkasse.
Fazit: ePA Forschungsdaten Widerspruch gelassen erklären
Beim ePA Forschungsdaten Widerspruch genügt es, Patienten sachlich an Krankenkasse und ePA-App zu verweisen. Für Hausarztpraxen, Facharztpraxen und MVZ lohnt sich ein kurzer Aushang und eine einheitliche Antwort im Team. Mehr zur Praxissoftware finden Sie auf cokom-one.de.
