Ein Faxverbot für die Arztpraxis steht im Raum: Nach dem Entwurf des Gesetzes für Daten und digitale Innovation im Gesundheitswesen (GeDIG) sollen Leistungserbringende und Kostenträger medizinische Daten zwölf Monate nach Verkündung nicht mehr per Fax übertragen dürfen. An die Stelle des Fax tritt KIM. Noch handelt es sich um einen Entwurf im parlamentarischen Verfahren — die Richtung ist aber klar genug, um jetzt zu planen.
Kommt das Faxverbot wirklich?
Die Bundesregierung hat den GeDIG-Entwurf Ende September 2026 in den Bundestag eingebracht, er liegt als Drucksache 21/8279 vom 30. September 2026 vor. Federführend ist das Bundesministerium für Gesundheit. Das Gesetz bündelt Maßnahmen aus nahezu allen digitalisierungsrelevanten Bereichen und setzt zugleich die EU-Verordnung 2025/327 zum Europäischen Gesundheitsdatenraum um.
Das parlamentarische Verfahren läuft, Änderungen an einzelnen Regelungen und Fristen sind möglich. Bemerkenswert ist allerdings die Richtung der Kritik: Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 25. September 2026 die verpflichtende KIM-Nutzung ausdrücklich begrüßt und bemängelt vor allem, dass die Umsetzungsfristen zu lang seien. Dass das Faxverbot im Verfahren gestrichen wird, ist nach dieser Ausgangslage nicht zu erwarten — eher, dass es früher greift.
Eine Einordnung vorweg: Dieser Beitrag beschreibt den Stand des Entwurfs. Verbindlich sind am Ende das verkündete Gesetz und die Hinweise Ihrer Kassenärztlichen Vereinigung.
Ab wann genau soll es gelten?
Ein Datum nennt der Entwurf nicht, und das hat einen einfachen Grund: Die Frist hängt an der Verkündung. Vorgesehen ist, dass das Verbot mit Ablauf des zwölften Kalendermonats nach Verkündung des Gesetzes greift. Wird das Gesetz also beispielsweise im Frühjahr verkündet, bleibt rund ein Jahr Übergang.
Der Entwurf enthält eine praktische Ausnahme: Das Verbot soll nicht gelten, wenn beim Sender oder beim Empfänger kein sicheres Verfahren verfügbar ist. Damit fällt das Fax nicht schlagartig weg, sondern dort, wo beide Seiten angebunden sind. Verlassen sollte sich darauf niemand — die Ausnahme ist als Auffangregel gedacht, nicht als Dauerzustand.
Was an die Stelle des Fax tritt
Als sichere Übermittlungsverfahren innerhalb der Telematikinfrastruktur nennt der Entwurf zwei: den TI-Messenger und den E-Mail-Dienst KIM. Die Regelungen dazu werden in einem neuen Titel zusammengefasst. Vorgesehen ist unter anderem, dass Leistungserbringende elektronische Briefe über KIM empfangen und versenden, sobald die technischen Voraussetzungen vorliegen.
Für den Praxisalltag lohnt der Blick auf die konkreten Anlässe, bei denen heute noch das Fax läuft.
Arztbrief und Befundübermittlung
Der klassische Fall und zugleich der größte Hebel. Die Regierung beziffert allein die Einsparung durch die verpflichtende KIM-Nutzung für Arztbriefe auf rund 335 Millionen Euro jährlich; der Nationale Normenkontrollrat hält die Berechnung für nachvollziehbar.
Überweisung und Terminabstimmung
Abstimmungen mit Fachpraxen, Kliniken und MVZ laufen heute oft per Fax, weil es beim Empfänger immer ankommt. Über KIM geht dasselbe nachvollziehbar und verschlüsselt — vorausgesetzt, die Gegenseite ist angebunden und die Adresse ist bekannt.
Kommunikation mit Kostenträgern
Das Verbot adressiert ausdrücklich auch die Kostenträgerseite. Anfragen, Nachforderungen und Bescheinigungen sollen künftig über die sicheren Verfahren laufen statt über das Faxgerät im Hinterzimmer.
Pflege und weitere Leistungserbringer
Die Pflicht soll sektorenübergreifend greifen, also auch im Austausch mit Pflegeeinrichtungen und -diensten. Für Praxen mit Heimversorgung ist das der Bereich, in dem heute am meisten Papier durchs Gerät läuft.
Was sich beim Medikationsplan ändern soll
Neben dem Faxverbot enthält der Entwurf eine Regelung, die den Praxisalltag unmittelbar berührt: die Neufassung des Medikationsplans. Anspruch darauf sollen Versicherte haben, die mindestens drei verordnete Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Hat die versicherte Person eine ePA und widerspricht nicht, soll der Plan dort gespeichert werden.
Für die Praxis bedeutet das eine laufende Pflicht statt eines einmaligen Ausdrucks: Jede an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmende Ärztin und jeder Arzt soll den Plan aktualisieren, sobald sich die Medikation ändert oder die versicherte Person auf eine Änderung hinweist. Auch Apotheken sollen bei der Abgabe aktualisieren, etwa wenn sie ein anderes Präparat abgeben. Vorgesehen ist ein einheitliches Format unabhängig vom Speicherort — und der Anspruch auf einen Papierausdruck bleibt bestehen.
Der Punkt, der Ihr Praxisverwaltungssystem betrifft
Für Praxen, die mit ihrem Softwareanbieter über TI-Aufschläge diskutieren, steht im Entwurf ein bemerkenswerter Satz: Hersteller von IT-Systemen sollen verpflichtet werden, alle zugelassenen TI-Komponenten und -Dienste diskriminierungsfrei einzubinden, und zwar ohne Zusatzkosten für die Nutzenden — unabhängig davon, welcher Aufwand beim Hersteller entsteht. Unzulässige Zusatzkosten sollen laut Begründung bußgeldbewehrt sein. Wer heute pro TI-Anwendung ein eigenes Modul berechnet bekommt, sollte diese Entwicklung im Blick behalten.
Mehr Durchgriff bekommt auch die gematik. Sie soll zentrale Komponenten ausschreiben, bündeln oder selbst betreiben können, bei erheblichen Störungen Auskunft verlangen und verbindliche Anordnungen erteilen sowie einzelne Komponenten, Dienste oder Nutzende für den TI-Zugang sperren können. Ihre koordinierende Stelle soll zudem Anliegen zu E-Rezept, KIM und TI-Messenger entgegennehmen — eine zentrale Anlaufstelle, die es bisher so nicht gab.
Parallel setzt der Entwurf weitere Verordnungsarten auf eine Zeitschiene:
| Ab wann | Was elektronisch werden soll |
|---|---|
| 12 Monate nach Verkündung | Faxverbot für medizinische und pflegerische Daten |
| 1. März 2028 | Verordnungen von Betäubungsmitteln und T-Rezept-Arzneimitteln |
| 1. Juni 2029 | Verordnung von Heilmitteln |
| 1. Juli 2030 | Hilfsmittel, Verbandmittel, Teststreifen, Medizinprodukte, bilanzierte Diäten |
Was Praxen jetzt sinnvoll vorbereiten können
Nichts davon verlangt heute eine Investition. Vier Dinge lassen sich aber ohne Risiko vorziehen — und sie sparen später genau die Hektik, die bei Fristen aus dem Praxisalltag entsteht.
KIM-Adresse prüfen und bekannt machen
Viele Praxen haben eine KIM-Adresse, nutzen sie aber kaum. Prüfen Sie, ob der Empfang funktioniert und wer im Team das Postfach im Blick hat. Die Adresse gehört außerdem auf Briefbogen, Überweisungsvordrucke und in die Kommunikation mit den Häusern, mit denen Sie regelmäßig zu tun haben.
Fax-Anlässe zwei Wochen lang mitschreiben
Eine Strichliste am Gerät reicht: Wer faxt was an wen. Nach zwei Wochen sehen Sie schwarz auf weiß, welche drei bis fünf Vorgänge den Großteil ausmachen. Diese Liste ist die Grundlage für alles Weitere — raten Sie nicht, zählen Sie.
Empfängerseite klären
Für die häufigsten Empfänger aus Ihrer Liste die Frage stellen: Habt ihr KIM, und wie lautet die Adresse? Wo die Gegenseite angebunden ist, können Sie den Weg sofort umstellen und müssen nicht auf das Gesetz warten. Wo nicht, greift zunächst die Ausnahmeregel.
Stand des PVS abfragen
Fragen Sie Ihren Softwareanbieter, wie KIM-Versand und -Empfang in Ihrer Version eingebunden sind, ob der Versand direkt aus der Patientenakte heraus möglich ist und welche Kosten dafür anfallen. Die Antwort auf die Kostenfrage ist vor dem Hintergrund des geplanten § 332a besonders interessant.
Häufige Fragen zum Faxverbot
Muss ich mein Faxgerät abschaffen?
Nein. Das geplante Verbot betrifft die Übertragung medizinischer und pflegerischer Daten, nicht das Gerät als solches. Für Vorgänge außerhalb dieser Daten bleibt es nutzbar, und die Ausnahmeregel greift, wenn eine Seite kein sicheres Verfahren hat. Realistisch wird das Gerät damit vom Standardweg zum Notbehelf.
Was, wenn der Empfänger kein KIM hat?
Dann soll das Verbot für diesen Vorgang nicht greifen. Der Entwurf nimmt ausdrücklich die Fälle aus, in denen beim Sender oder beim Empfänger kein sicheres Verfahren verfügbar ist. Je mehr Häuser angebunden sind, desto seltener wird dieser Fall — darauf zielt die Regelung.
Gilt das auch für die Korrespondenz mit Privatpatienten?
Der Entwurf adressiert Leistungserbringende und Kostenträger. Wie die Regelung im Einzelnen auf privatärztliche Korrespondenz und auf die direkte Kommunikation mit Patientinnen und Patienten wirkt, wird sich erst am verkündeten Gesetzestext und an den Hinweisen der KVen abschließend beurteilen lassen. Für Patientenkommunikation ist im Entwurf der TI-Messenger vorgesehen.
Was kostet KIM?
Die Kosten hängen vom KIM-Anbieter und von der Einbindung im Praxisverwaltungssystem ab; die TI-Kosten werden über die Pauschalen nach § 380 SGB V geregelt. Eine pauschale Zahl wäre hier geraten. Fragen Sie konkret beim Anbieter nach, und lassen Sie sich aufschlüsseln, was auf den KIM-Dienst und was auf das PVS-Modul entfällt.
Wie ein PVS den Umstieg trägt
Ob der Wegfall des Fax Mehrarbeit bedeutet oder nicht, entscheidet sich an einer einzigen Frage: Lässt sich der Versand direkt aus der Patientenakte auslösen, oder muss der Befund erst exportiert, dann in ein separates Programm geladen und anschließend wieder zugeordnet werden. Praxis4More von der CoKom One GmbH ist ein zertifiziertes Praxisverwaltungssystem für Hausarztpraxen, Facharztpraxen und MVZ und bildet TI-Anbindung, KIM-Kommunikation, Arztbriefe und ePA im selben System ab — eingehende KIM-Nachrichten landen in der Akte, statt in einem zweiten Postfach zu versanden.
Einen Überblick über die Funktionen gibt die Seite Lösungen. Weitere Beiträge zu TI-Fristen, ePA und Abrechnung finden Sie im Praxis4More-Blog. Wenn die Frage nach den TI-Modulkosten in Ihrer Praxis gerade aktuell ist, lohnt auch ein Blick auf PVS wechseln.
Faxverbot in der Arztpraxis: Ein Jahr Vorlauf, der sich nutzen lässt
Das Faxverbot für die Arztpraxis ist beschlossene Richtung, aber noch nicht geltendes Recht. Die Zwölf-Monats-Frist ab Verkündung gibt Praxen Zeit — vorausgesetzt, sie beginnt nicht erst mit der Verkündung zu laufen.
Der günstigste nächste Schritt kostet nichts: zwei Wochen lang mitschreiben, was tatsächlich gefaxt wird, und für die häufigsten Empfänger klären, ob sie über KIM erreichbar sind. Alles Weitere — PVS-Einbindung, Prozesse, Schulung des Teams — baut auf dieser Liste auf.
