Eine Quartalswechsel-Checkliste für die Arztpraxis hilft, den Übergang von Q4/2026 zu Q1/2027 ohne Abrechnungsverluste zu schaffen. Dieser Wechsel ist anspruchsvoller als sonst: Neben der Quartalsabrechnung ändern sich zum 1. Januar der Orientierungswert und mehrere EBM-Ziffern. Die folgende Liste ordnet die Aufgaben in Hausarztpraxen, Facharztpraxen und MVZ nach Zeitpunkt.
Was ist beim Jahreswechsel 2026/2027 anders als sonst?
Jeder Quartalswechsel bringt dieselben Routinen: Abrechnung erstellen, prüfen, einreichen, PVS aktualisieren. Zum Jahreswechsel 2027 kommen Änderungen hinzu, die direkt in die Abrechnung und die Ziffernketten der Praxis eingreifen.
Kurz gesagt: Der Orientierungswert steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent auf 13,0207 Cent je Punkt. Gleichzeitig streicht der EBM unter anderem die ePA-Ziffern 01648, 01647 und 01431, die TSS-Zuschläge 03010/04010 und die Vermittlungspauschale 03008/04008. Praxen sollten Leistungen aus 2026 vollständig abrechnen und ihre Ziffernketten im PVS zum Januar anpassen.
| Änderung zum 01.01.2027 | Was das für die Praxis bedeutet |
|---|---|
| Orientierungswert 13,0207 Cent (2026: 12,7404 Cent) | Wird mit dem PVS-Update übernommen, Euro-Beträge in eigenen Auswertungen ändern sich |
| Streichung GOP 01648, 01647, 01431 (ePA) | ePA-Befüllung bleibt Pflicht, wird aber nicht mehr gesondert vergütet |
| Streichung GOP 03010/04010 und 03008/04008 | TSS-Zuschläge und Facharzt-Vermittlungspauschale entfallen bei Haus- und Kinderärzten |
| Streichung GOP 01480 | Beratung zur Organ- und Gewebespende wird nicht mehr vergütet |
Weitere Anpassungen, etwa bei den Hygienezuschlägen, stehen nach aktuellem Stand noch aus. Verbindlich sind die Mitteilungen Ihrer KV.
Was gehört vor dem 31. Dezember auf die Liste?
Leistungen 2026 vollständig erfassen
Offene Scheine, fehlende Diagnosen und nicht abgerechnete Leistungen prüfen. Besonders wichtig sind Ziffern, die ab Januar wegfallen, etwa die ePA-Erstbefüllung (GOP 01648).
DMP-Dokumentationen abschließen
Ausstehende DMP-Dokumentationen des Quartals fertigstellen und versenden. Verspätete Dokumentationen gefährden die Vergütung.
Praxisschließung zwischen den Jahren planen
Vertretung regeln, Ansage und Website aktualisieren, Rezept- und Überweisungswünsche der Dauerpatienten vor Weihnachten bündeln.
Datensicherung prüfen
Vor dem Jahresabschluss eine vollständige Sicherung des PVS erstellen und testweise zurücklesen. Die Jahresdaten sind nach dem Wechsel die Grundlage für Rückfragen und Prüfungen.
Was ist in den ersten Januarwochen zu tun?
PVS-Quartalsupdate einspielen
Das Update bringt das aktuelle KBV-Prüfmodul, die Stammdaten der Kostenträger und den neuen EBM mit. Ohne dieses Update lässt sich die Abrechnung nicht korrekt erstellen.
Ziffernketten und Vorlagen anpassen
Eigene Ketten und Makros enthalten oft gestrichene Ziffern wie 01647 oder 03008. Diese entfernen, damit sie nicht versehentlich angesetzt werden.
KV-Abrechnung Q4/2026 prüfen und einreichen
Prüfprotokoll durcharbeiten, Fehler korrigieren und die Abrechnung fristgerecht übermitteln. Die Abgabefrist legt jede KV selbst fest.
HZV-Abrechnung separat einreichen
HZV-Leistungen laufen über den jeweiligen Vertrag mit eigenen Fristen. Einschreibungen für Q1/2027 prüfen und neue Teilnehmer korrekt übernehmen.
eGK im neuen Quartal einlesen
Mit dem ersten Kontakt im Quartal muss die Gesundheitskarte neu eingelesen werden. Das Team am Empfang sollte darauf in den ersten Wochen besonders achten.
Welche Fehler passieren beim Quartalswechsel am häufigsten?
Update zu spät eingespielt
Wer im Januar mit dem alten Stand weiterarbeitet, erfasst Leistungen mit veralteten Regeln und muss nachkorrigieren.
Alte Ziffernketten
Gestrichene Ziffern rutschen über Makros in die Abrechnung und tauchen erst im Prüfprotokoll oder bei der KV auf.
HZV und KV vermischt
Leistungen für eingeschriebene HZV-Patienten landen in der KV-Abrechnung oder umgekehrt.
Fristen übersehen
Zwischen Feiertagen, Urlaub und Grippesaison gehen Abgabetermine für KV, HZV und DMP leicht unter.
Praxisbeispiel: Ein MVZ mit drei Fachrichtungen
In einem MVZ mit Allgemeinmedizin, Innerer Medizin und Kinderheilkunde nutzen die Teams eigene Ziffernketten. Zum Jahreswechsel geht die Praxismanagerin die Ketten aller drei Bereiche durch und entfernt die gestrichenen Ziffern, bevor die ersten Januarpatienten kommen.
Die Quartalsabrechnung wird an einem festen Tag in der zweiten Januarwoche erstellt, das Prüfprotokoll gemeinsam mit den Ärzten durchgesehen. Die HZV-Abrechnung folgt getrennt. Der Aufwand verschiebt sich so vom hektischen Abgabetag auf zwei geplante Termine.
Wie hilft das Praxisverwaltungssystem beim Quartalswechsel?
Ein gutes PVS nimmt den größten Teil der Routine ab. Praxis4More, das zertifizierte Praxisverwaltungssystem der CoKom One GmbH, bringt das Quartalsupdate mit KBV-Prüfmodul und aktuellem EBM rechtzeitig mit. KV-Abrechnung, HZV-Abrechnung und DMP-Management laufen in einem System, sodass die Fristen an einer Stelle sichtbar sind. Mehr dazu auf der Seite Funktionen von Praxis4More.
Häufige Fragen zum Quartalswechsel in der Arztpraxis
Bis wann muss die Abrechnung für Q4/2026 eingereicht werden?
Die Frist legt jede Kassenärztliche Vereinigung selbst fest, meist liegt sie in den ersten Wochen des neuen Quartals. Den genauen Termin finden Sie im Abrechnungskalender Ihrer KV.
Muss ich den neuen Orientierungswert selbst eintragen?
Nein. Der Orientierungswert und der aktuelle EBM kommen mit dem Quartalsupdate des PVS. Eigene Auswertungen mit Euro-Beträgen sollten Sie aber neu prüfen.
Was passiert mit Leistungen aus Dezember, deren Ziffer im Januar wegfällt?
Maßgeblich ist das Leistungsdatum. Leistungen aus 2026 werden mit der Abrechnung für Q4/2026 eingereicht, auch wenn die Ziffer ab Januar nicht mehr existiert.
Wann sollte die Datensicherung zum Jahresende laufen?
Am besten nach dem letzten Praxistag im Dezember und vor dem ersten Arbeitstag im Januar, also vor dem Quartalsupdate. So ist der Jahresstand vollständig gesichert.
Fazit: Mit Checkliste entspannt durch den Quartalswechsel
Eine Quartalswechsel-Checkliste für die Arztpraxis verteilt die Arbeit auf planbare Schritte vor und nach dem 1. Januar. In diesem Jahr kommen der neue Orientierungswert und mehrere gestrichene Ziffern dazu. Die CoKom One GmbH unterstützt Praxen mit Praxis4More bei Abrechnung, HZV und Quartalsupdate. Weitere Hinweise zu den Änderungen 2027 finden Sie im Praxis4More Blog. Stand der Angaben: 2. November 2026.
