Das GKV-Spargesetz trifft die Hausarztpraxis ab Januar 2027 vor allem über gestrichene Zusatzvergütungen außerhalb des Budgets. Der umstrittenste Teil für hausärztliche Praxen, die Abschläge für neue HZV-Einschreibungen, soll nach dem Willen der Koalition wieder entfallen. Beschlossen ist diese Korrektur aber noch nicht.
Was ist das GKV-Spargesetz?
Das GKV-Spargesetz ist die gängige Kurzform für das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten und soll verhindern, dass die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung weiter deutlich steigen. Das Bundesgesundheitsministerium beziffert das gesamte Paket für 2027 auf rund 19 Milliarden Euro. Die wesentlichen Änderungen bei der Vergütung von Ärzten greifen ab Januar 2027.
Nach Berechnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung bedeutet das Einschnitte von rund drei Milliarden Euro für Arzt- und Psychotherapiepraxen. Die KBV leitet daraus in einer Modellrechnung ab, dass etwa 46 Millionen Behandlungsfälle nicht mehr finanziert wären. Das ist keine feststehende Zahl ausfallender Termine, zeigt aber die Größenordnung.
Was das GKV-Spargesetz für die Hausarztpraxis bedeutet
Für Hausarztpraxen wirkt das Gesetz auf drei Ebenen. Die einzelnen gestrichenen Gebührenordnungspositionen haben wir bereits im Beitrag zu den EBM-Änderungen zum 1. Oktober 2026 aufgelistet. Hier geht es um das größere Bild.
| Bereich | Was das Gesetz vorsieht | Stand Oktober 2026 |
|---|---|---|
| Extrabudgetäre Leistungen | Wegfall verschiedener Vergütungen außerhalb des Budgets, etwa für vermittelte Facharzttermine, offene Sprechstunden und die ePA-Befüllung | Gilt ab 1. Januar 2027 |
| Fixkostendegression in der HZV | Geringere Vergütung für neu eingeschriebene HZV-Versicherte, je mehr Versicherte teilnehmen | Streichung von der Koalition geplant, noch nicht beschlossen |
| Fixkostendegression im KV-System | Vergütungsabschläge für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte | Streichung von der Koalition geplant, noch nicht beschlossen |
| Orientierungswert | Anhebung um 2,2 Prozent zum 1. Januar 2027, vereinbart im Bewertungsausschuss | Beschlossen |
Was ist mit den Abschlägen in der HZV?
Die Fixkostendegression in der HZV ist eine Regel, nach der Praxen für neu eingeschriebene Versicherte weniger Geld erhalten, je mehr Versicherte insgesamt an der HZV teilnehmen. Der Hausärztinnen- und Hausärzteverband hatte allein für das erste Jahr mit knapp 70 Millionen Euro gerechnet, die den Praxen dadurch fehlen würden.
Der Verband hat die Regel scharf kritisiert, weil sie dem geplanten Primärversorgungssystem widerspricht: Das soll ja gerade mehr Versicherte in die hausärztliche Steuerung bringen. Inzwischen haben sich CDU, CSU und SPD darauf verständigt, die Abschläge wieder zu streichen, und zwar sowohl in der HZV als auch im KV-System für Haus- sowie Kinder- und Jugendärzte.
Stand der Korrektur: Die Koalition hat zwölf Änderungsanträge vorgelegt, die Anfang Oktober im Gesundheitsausschuss des Bundestags beraten wurden. Sie sollen zusammen mit der Reform der Notfallversorgung beschlossen werden. Bis zur Verabschiedung gilt das Gesetz in seiner bisherigen Fassung. Planen Sie deshalb vorsichtig, bis die Änderung tatsächlich im Bundesgesetzblatt steht.
Was Hausarztpraxen jetzt konkret tun können
Ob das Gesetz eine Praxis stark oder kaum trifft, hängt vom eigenen Leistungsprofil ab. Eine pauschale Rechnung gibt es nicht. Die gute Nachricht: Die nötigen Zahlen liegen in jeder Praxis bereits vor.
Wegfallende Leistungen auswerten
Wie oft wurden die ab Januar gestrichenen Positionen in den letzten vier Quartalen abgerechnet? Eine Auswertung nach Gebührenordnungsposition zeigt, um welchen Betrag es in der eigenen Praxis geht.
ePA-Befüllung bis Jahresende abschließen
Die Befüllung der elektronischen Patientenakte ist bis zum 31. Dezember 2026 noch abrechenbar. Was ohnehin geplant ist, sollte nicht ins neue Jahr rutschen.
HZV-Anteil kennen
Wie groß ist der Anteil der HZV-Fälle am Umsatz, und wie entwickelt sich die Zahl der Einschreibungen? Diese Zahl entscheidet, wie stark die Praxis von der Frage der Fixkostendegression betroffen wäre.
Terminangebot für 2027 planen
Wenn Leistungen künftig im Budget statt außerhalb vergütet werden, lohnt ein Blick auf offene Sprechstunden und vermittelte Termine. Wie die Praxis darauf reagiert, ist eine unternehmerische Entscheidung, die gute Zahlen braucht.
Beschluss der Änderungsanträge verfolgen
Sobald der Bundestag die Korrekturen beschlossen hat, steht fest, ob die Abschläge entfallen. Dann lässt sich die Planung für 2027 abschließen.
Praxisbeispiel
Eine Hausarztpraxis mit hohem HZV-Anteil wertet im Oktober die letzten vier Quartale aus. Ergebnis: Die wegfallenden Zuschläge für vermittelte Facharzttermine machen einen spürbaren Betrag aus, die ePA-Befüllung ist bei einem Großteil der Stammpatienten noch offen. Die Praxis zieht die Befüllung ins vierte Quartal vor und plant das Terminangebot für 2027 auf Basis der echten Zahlen, statt auf Schätzungen zu warten.
Warum gute Auswertungen im PVS jetzt zählen
Auswertung nach Leistung
Wer wissen will, was der Wegfall einer Position kostet, braucht eine Auswertung über mehrere Quartale und keine Schätzung.
KV und HZV getrennt
Das Gesetz behandelt beide Wege unterschiedlich. Die Praxissoftware muss Umsätze und Fallzahlen sauber getrennt ausweisen.
Aktueller Katalog
Gestrichene Positionen müssen zum Stichtag aus dem Katalog verschwinden. Das kommt über das Quartals-Update, Hauskataloge müssen manuell geprüft werden.
ePA im Blick
Eine Übersicht, bei welchen Patienten die ePA noch nicht befüllt ist, hilft, die verbleibenden Wochen bis Jahresende gezielt zu nutzen.
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Häufige Fragen zum GKV-Spargesetz
Ab wann gilt das GKV-Spargesetz für Arztpraxen?
Das Gesetz ist am 30. Juli 2026 in Kraft getreten. Die wesentlichen Änderungen bei der ärztlichen Vergütung greifen ab dem 1. Januar 2027.
Wird die Fixkostendegression in der HZV gestrichen?
Die Koalitionsfraktionen haben sich darauf verständigt und entsprechende Änderungsanträge eingebracht. Beschlossen ist die Streichung noch nicht. Sie soll gemeinsam mit der Notfallreform verabschiedet werden.
Wie viel verliert eine einzelne Hausarztpraxis?
Das hängt vom Leistungsprofil ab. Entscheidend ist, wie oft die wegfallenden Positionen bisher abgerechnet wurden und wie hoch der HZV-Anteil ist. Eine Auswertung der letzten vier Quartale gibt eine belastbare Antwort.
Gleicht die Erhöhung des Orientierungswerts die Kürzungen aus?
Der Orientierungswert steigt zum 1. Januar 2027 um 2,2 Prozent. Ob das die wegfallenden Vergütungen ausgleicht, ist von Praxis zu Praxis verschieden und lässt sich nur mit den eigenen Zahlen beurteilen.
Fazit: Das GKV-Spargesetz verlangt von der Hausarztpraxis eigene Zahlen
Das GKV-Spargesetz trifft Hausarztpraxen ab 2027 vor allem über gestrichene Vergütungen außerhalb des Budgets. Die Abschläge in der HZV sollen wieder entfallen, die Entscheidung steht aber noch aus. Wer jetzt die eigenen Leistungen auswertet und die ePA-Befüllung abschließt, kann 2027 auf Basis von Fakten planen.
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