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Bundeseinheitlicher Medikationsplan ab 1.10.2016 Pflicht für alle Ärzte

BundestagIm Rahmen des eHealth-Gesetzes ergeben sich Änderungen ab dem 1.10.2016: alle Patienten mit mindestens drei verschiedenen Arzneimitteln haben einen Anspruch auf einen Medikationsplan, zunächst auf Papier.

Der Medikationsplan ist standardisiert und bundeseinheitlich. In der Regel wird der Plan vom Hausarzt geführt. Jeder Teilnehmer, etwa auch die Apotheker können den Plan akutalisieren, beispielsweise, wenn durch Rabattverträge ein Austausch vorgenommen wird. Aber: Die Ärzte sind dann nicht verpflichtet, den Plan in ihren Unterlagen zu pflegen.

Hinweis: Die Weiterentwicklung des Praxisverwaltungssystems Praxis4More in Hinblick auf die Unterstützung des Bundeseinheitlichen Medikationsplans ist für die Nutzer des Programms nicht mit weiteren Kosten verbunden - der normale Pflegevertrag reicht aus.

| Schlagworte: e-Health , eGK , Telematik , Gesetz , Medikationsplan | Zurück

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