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Neuigkeiten zur Telematik-Infrastruktur

Neuigkeiten zur Telematik-Infrastruktur

Die Frist für die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten, die Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) online zu prüfen und zu aktualisieren, ist bis zum 31. Dezember 2018 verlängert worden. Damit reagiert der Gesetzgeber auf die schleppende Zulassung der Telematik-Komponenten.

Um nämlich diese Prüfung durchführen zu können, müssen die Praxen an die Telematik-Infrastruktur (TI) angeschlossen werden.

 

 

Was wird in der Praxis an Komponenten benötigt?

Sie benötigen in Ihrer Praxis folgende Komponenten:

  • Konnektor mit gematik-Zulassung
     
  • E-Health-Kartenterminal mit gematik-Zulassung
     
  • VPN-Zugangsdienst
     
  • Institutionskarte (SMC-B) zur Authentifizierung der Praxis in der TI
     
  • VSDM-Softwaremodul
     
  • Elektronischer Heilberufsausweis (HBA)

Wie ist der Stand der Zulassungen?

Teilweise sind noch nicht alle Komponenten zertifiziert bzw. lediglich erste Anbieter. Weitere Anbieter durchlaufen derzeit die Zertifizierung. 

Was rät die KBV?

Niedergelassene Ärzte sollen Ruhe bewahren, sagt Dr. Thomas Kriedel, Mitglied des Vorstands der KBV. Das Video-Interview auf der Internetseite der KBV (hier clicken). 

Was raten wir?

Wir begleiten Sie gerne bei Ihrem Weg in die Telematikinfrastruktur. Wir werden dazu geeignete Komponenten aus dem jetzt entstehenden Angebot auswählen und testen und Sie auf dem Laufenden halten. Es besteht kein Grund, jetzt die Ruhe zu verlieren und das erstbeste Angebot zu wählen.

 

| Schlagworte: Praxis4More , eGK , Telematik , e-Health , Gesetz | Zurück

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