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Primärversorgungssystem: Was Hausarztpraxen in der HZV jetzt wissen sollten
Allgemein

Primärversorgungssystem: Was Hausarztpraxen in der HZV jetzt wissen sollten

Das Primärversorgungssystem soll Hausarztpraxen zur ersten Anlaufstelle für Patientinnen und Patienten machen. Der Referentenentwurf wird für November 2026 erwartet, der Start ist für den 1. Januar 2028 geplant. Für Praxen, die bereits an der hausarztzentrierten Versorgung teilnehmen, ist das die wichtigste Nachricht: Das neue System soll ausdrücklich auf der HZV aufbauen.

Was ist das Primärversorgungssystem?

Das Primärversorgungssystem ist ein geplantes Modell, in dem Versicherte bei gesundheitlichen Anliegen zuerst eine Hausarztpraxis aufsuchen, die die weitere Behandlung koordiniert. Fachärztliche Termine sollen dadurch gezielter vergeben und doppelte Untersuchungen vermieden werden. Grundlage ist der Koalitionsvertrag, der ein verbindliches Primärarztsystem bei freier Arztwahl vorsieht.

Ein reines Primärarztmodell ohne Ausnahmen ist nach Aussagen aus der Koalition nicht geplant. Wie verbindlich die Steuerung wird und welche Ausnahmen es gibt, regelt erst der Gesetzentwurf.

Was steht schon fest, was ist noch offen?

Thema Stand Oktober 2026
Zeitplan Referentenentwurf voraussichtlich im November 2026, parlamentarisches Verfahren 2027, angestrebter Start am 1. Januar 2028
Rolle der HZV Das System soll laut Bundesgesundheitsministerium ausdrücklich in HZV und Kollektivvertrag gedacht werden
Zugangswege Neben der Hausarztpraxis sind die Rufnummer 116117 und digitale Ersteinschätzung vorgesehen
Elektronische Überweisung Schrittweise Einführung bis September 2029 geplant, das zugehörige Digitalgesetz wurde am 8. Oktober erstmals im Bundestag beraten
Teampraxis Das Ministerium nennt das Konzept HÄPPI (Hausärztliches Primärversorgungszentrum) als Vorbild für interprofessionelle Zusammenarbeit
Verbindlichkeit und Ausnahmen Offen, wird im Gesetzentwurf geregelt
Vergütung der Koordination Offen

Wichtig für die Einordnung: Bis zum Referentenentwurf beruhen alle Details auf Aussagen aus Ministerium, Koalition und Verbänden. Verbindlich wird erst der Gesetzestext. Wer jetzt Investitionen plant, sollte Entscheidungen offen halten, bis der Entwurf vorliegt.

Was bedeutet das Primärversorgungssystem für HZV-Praxen?

Bundesweit nehmen nach Angaben des Hausärztinnen- und Hausärzteverbands rund 11 Millionen Versicherte an der HZV teil. Praxen, die diese Verträge bereits umsetzen, kennen die Grundidee: Einschreibung, Koordination, eigene Abrechnungswege. Für sie ist das Primärversorgungssystem weniger ein Neustart als eine Ausweitung dessen, was sie heute schon tun.

Gleichzeitig steigen die Anforderungen. Wenn mehr Versicherte zuerst die Hausarztpraxis aufsuchen, wächst die Zahl der Patientenkontakte und Überweisungen. Die KBV weist darauf hin, dass zusätzliche Koordination auch zusätzliche Arbeitszeit und Mittel braucht. Mit welcher Vergütung das hinterlegt wird, ist noch nicht entschieden.

Spannungsfeld Spargesetz

Parallel läuft die Debatte um das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz. Es sah Abschläge für neu eingeschriebene HZV-Versicherte vor, die der Hausärzteverband als Widerspruch zum Primärversorgungssystem kritisiert hat. Die Koalition will diese Abschläge nach aktuellem Stand wieder streichen. Was das Spargesetz sonst für Hausarztpraxen bedeutet, beschreiben wir in einem eigenen Beitrag im Praxis4More Blog.

Welche Abläufe in der Praxis sich verändern dürften

Mehr Steuerung am Empfang

Wenn die Praxis die erste Anlaufstelle ist, muss das Team schnell einschätzen, ob ein Anliegen selbst behandelt, terminiert oder weitergeleitet wird.

Überweisungen im Blick

Koordination heißt auch: nachhalten, welche Überweisung offen ist und welcher Befund zurückkommt. Das gelingt nur mit sauber geführten Daten.

Delegation im Team

Teampraxis-Modelle setzen darauf, dass qualifizierte Mitarbeitende Aufgaben übernehmen. Dafür braucht es klare Rollen und Rechte in der Praxissoftware.

Zwei Abrechnungswege

KV-Abrechnung und HZV-Abrechnung laufen weiter nebeneinander. Ein System, das beide sauber trennt, wird mit steigender HZV-Teilnahme wichtiger.

Wie sich HZV-Praxen jetzt vorbereiten können

1

Den eigenen HZV-Stand kennen

Wie viele Patientinnen und Patienten sind eingeschrieben, bei welchen Kassen, in welchen Verträgen? Diese Zahlen sind die Grundlage, um später die Auswirkungen des Gesetzes einzuschätzen.

2

Abläufe am Empfang beschreiben

Wer entscheidet heute wie über Termine, Akutfälle und Weiterleitungen? Ein kurzer schriftlicher Ablauf zeigt, wo es bei mehr Patientenkontakten eng wird.

3

Technische Grundlagen prüfen

TI-Anbindung, elektronische Patientenakte und digitale Kommunikation sind die Basis für eine Koordination ohne Papier. Lücken hier lassen sich vor 2028 in Ruhe schließen.

4

Den Referentenentwurf abwarten und auswerten

Im November liegt erstmals ein Text vor. Dann lassen sich Verbindlichkeit, Ausnahmen und Vergütung konkret bewerten und für die eigene Praxis durchrechnen.

Praxisbeispiel

Eine hausärztliche Gemeinschaftspraxis mit zwei Ärztinnen und einer Versorgungsassistentin nimmt seit Jahren an mehreren HZV-Verträgen teil. Bei der Vorbereitung fällt auf, dass ein Teil der Überweisungen nur auf Papier nachverfolgt wird und die Einschreibungsquote je Kasse niemand genau kennt. Beides lässt sich mit einer Auswertung im Praxisverwaltungssystem und einer festen Ablage für offene Überweisungen beheben, lange bevor das Gesetz in Kraft tritt.

Praxis4More, das zertifizierte Praxisverwaltungssystem der CoKom One GmbH, ist für hausärztliche Praxen mit HZV-Schwerpunkt entwickelt. Es bildet KV-Abrechnung, HZV-Abrechnung, DMP-Management, Terminplanung und TI-Anbindung in einem System ab. Einen Überblick finden Sie unter Abrechnung mit Praxis4More.

Häufige Fragen zum Primärversorgungssystem

Wann kommt das Primärversorgungssystem?

Der Referentenentwurf wird für November 2026 erwartet. Danach folgt 2027 das Gesetzgebungsverfahren. Als Starttermin wird der 1. Januar 2028 angestrebt.

Ersetzt das Primärversorgungssystem die HZV?

Nach aktuellem Stand nein. Das Bundesgesundheitsministerium hat zugesagt, das System ausdrücklich in HZV und Kollektivvertrag zu denken. Wie beide Wege genau zusammenspielen, regelt erst der Gesetzentwurf.

Müssen Patientinnen und Patienten künftig immer zuerst zur Hausarztpraxis?

Geplant ist eine verbindlichere Steuerung bei freier Arztwahl. Welche Ausnahmen es geben wird, etwa für bestimmte Fachrichtungen, steht noch nicht fest.

Muss meine Praxis jetzt schon etwas umstellen?

Nein. Sinnvoll ist es aber, die eigenen HZV-Zahlen und Abläufe zu kennen und die technischen Grundlagen wie TI-Anbindung und ePA in Ordnung zu bringen. Dann lässt sich der Entwurf im November schnell bewerten.

Fazit: Das Primärversorgungssystem baut auf dem auf, was HZV-Praxen schon tun

Das Primärversorgungssystem wird Hausarztpraxen eine stärkere koordinierende Rolle geben. Für HZV-Praxen ist das eine Chance, weil sie Einschreibung und Steuerung bereits kennen. Offen sind noch Verbindlichkeit, Ausnahmen und Vergütung. Der Referentenentwurf im November wird hier erstmals Klarheit bringen.

Die CoKom One GmbH beobachtet die Entwicklung und ordnet den Referentenentwurf hier im Blog ein, sobald er vorliegt. Wenn Sie Ihr aktuelles System auf diese Aufgaben hin prüfen möchten, lesen Sie unter PVS wechseln, wie ein Umstieg abläuft.

Daniel Frenzel
Daniel Frenzel
Autor bei CoKom One GmbH – Praxis4More.

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