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Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) „Schonfrist“ bis 31.03.2017

Bundeseinheitlicher Medikationsplan (BMP) „Schonfrist“ bis 31.03.2017

Wie schon berichtet, haben alle gesetzlich krankenversichterten Patienten ab 1. Oktober 2016 Anspruch auf einen Medikationsplan, sofern sie mindestens drei verordnete, systemisch wirkende Medikamente dauerhaft einnehmen. Dieser Medikationsplan ist bundesweit einheitlich und enthält alle Informationen nicht nur textlich, sondern auch per 2-D Matrixcode.

Falls die Verordnungssoftware noch keine Funktionen zur Erstellung des BMP enthält, kann übergangsweise bis zum 31. März 2017 ein anderer Plan genutzt werden, allerdings nur bis längstens 31. März 2017.

Die Erstellung des BMPs wird außerhalb des Budgets separat vergütet. Für Patienten, die die in §29a Bundesmanteltarifvertrag-Ärzte genannten Voraussetzungen erfüllen, können Sie für die Ausstellung des Medikationsplans eine Einzelvergütung oder einen Zuschlag geltend machen.

Übrigens: der einheitliche Medikationsplan BMP ist Bestandteil des Vollprogramms Praxis4More, war pünktlich zum vierten Quartal 2016 verfügbar und ist ohne jegliche Zusatzkosten, getreu unserem Motto: Ein Preis, alles drin! Sie brauchen demnach die angebotene Schonfrist nicht zu nutzen.

| Schlagworte: eGK , Telematik , BMP , Medikationsplan , Praxis4More , Gesetz , e-Health | Zurück

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